Inhaltsübersicht
Welche Fragen werden auf dieser Seite geklärt?
- Welche Rolle spielt Personalmanagement im Flottenbetrieb?
- Wie kann Telematik die Speditionen bei dem Personalmanagement unterstützen?
- Wie schützt ein Telematik-System den Fahrer?
Personalmanagement im Flottenbetrieb
Telematikfunktionen zum Personalmanagement fokussieren ausschließlich auf den Fahrer und vorwiegend auf Informationen zu dessen aktuellem Einsatz. Ein Disponent benötigt laufend Informationen darüber, welcher Fahrer ein bestimmtes Fahrzeug bewegt, und welche restliche Lenk- und Arbeitszeit dieser Fahrer an diesem Tag bzw. in dieser Woche noch ableisten kann, ohne EU-weite oder nationale Regularien und Sozialvorschriften zu verletzen.
Eine wichtige Vorschrift ist insbesondere die Verordnung (EG) 561/2006, welche die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger von über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr in der EU verbindlich regelt. Daneben gilt es, nationale Gesetze zu beachten, wie etwa in Deutschland das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Telematik und Fahreridentifikation
Eine der Grundfunktionen eines Telematiksystems ist daher, den aktuellen Fahrer eines Fahrzeugs zu identifizieren und diese Information zur Zentrale zu übertragen. Typische Hilfsmittel zur Fahreridentifikation sind:
- die PIN-gesicherte Eingabe des Namens (oder einer Fahrernummer) am Bildschirm des Telematikbordrechners;
- ein mit dem Telematikbordrechner verbundenes RFID-Lesegerät im Fahrzeug, an das der Fahrer einen persönlichen RFID-Chip oder Stick hält;
- die Fahrerkarte des EG-Kontrollgeräts.
Das EG-Kontrollgerät, auch (digitaler) Tachograph oder Fahrtenschreiber genannt, wurde mit der o.g. Verordnung (EG) 561/2006 für alle Neufahrzeuge der entsprechenden Gewichtsklasse zur Pflichtausrüstung. Über eine Chipkarte, die so genannte Fahrerkarte, identifiziert sich der Fahrer am EG-Kontrollgerät. Ist dieses über eine digitale Schnittstelle mit einem Telematikbordrechner verbunden, kann die Fahreridentität in die Zentrale übertragen und dort für weitere Funktionen genutzt werden.
Für Fahrzeuge, die nicht der Ausrüstungspflicht mit dem EG-Kontrollgerät unterliegen, wird üblicherweise eines der beiden anderen o.g. Verfahren zur Fahreridentifikation benutzt.
Mit der Information über die Fahreridentität kann das Telematiksystem die verfügbare Restlenkzeit bestimmen, was eine zwingende Randbedingung für die Disposition neuer Touren und Transportaufträge darstellt. Die Darstellung des Fahrernamens und seiner noch verfügbaren Tages- und Wochenlenkzeit kann in Tabellenform (siehe folgendes Beispiel) oder als „Label“ am Fahrzeugsymbol in der Kartendarstellung erfolgen.
Die Fahrer-ID ist ebenfalls für die unter Technisches Fahrzeugmanagement beschriebene Fahrerbewertung nötig, um die über die CAN-Bus-Schnittstelle erfassten Daten zur Fahrweise dem jeweiligen Fahrer zugeordnen zu können.
Schutzfunktion für den Fahrer
Für den Fahrer eines Fahrzeugs mit digitalem Tachographen bietet die Aufzeichnung seiner Lenkzeiten einen Schutz für ihn, dass er seine Arbeitszeiten einhalten. Die Beachtung der geregelten Arbeitszeiten verlangt die Einhaltung von Lenkzeiten, Lenkzeit-Unterbrechungen und täglichen Ruhezeiten. Über die eindeutige Fahrerkarte wird das über einen längeren Zeitraum gespeichert und ist dadurch nachverfolgbar. Bei Nicht-Beachtung dieser Zeiten bzw. Zulassen von Verstößen gegen die Regelung dazu drohen Strafen. Daher sind sowohl der Fahrer, ganz besonders aber auch der Unternehmer dazu angehalten die Einhaltung der vorgeschriebenen Zeiten sicherzustellen.